Interessengemeinschaft "Herz für Angermund"

Bürgeranhörung am 24. Mai 2011, 19.00 Uhr, zu der
Stadtplanung, für ein Gebiet zwischen der Angermunder Straße, dem S-Bahnhof
Angermund und der Straße „An den Linden“ (Plangebiet) einen Bebauungsplan
aufzustellen.
Die Argumente der Interessengemeinschaft gegen die
Ansiedlung eines Supermarktes bzw. Discounters neben der evangelischen
Kirche mit angeschlossenem Kindergarten und Kindertagesstätte
Im April 2010 wurde von der Stadt Düsseldorf eine
„Nahversorgungskonzeption für den Stadtbezirk 5“ vorgestellt.
Zusammenfassend empfiehlt dieses Gutachten als erste Priorität die
„Sicherung der vorhandenen Märkte“ und den Schutz des Zentrums an der
Angermunder Straße. Dieses Zentrum könnte durch Erweiterung des vorhandenen
Lebensmittelmarktes fortentwickelt werden, wodurch das Zentrum in seiner
Versorgungsfunktion und Besucherfrequenz stabilisiert und punktuell gestärkt
wird. Erst als zweite Priorität wird die Neuansiedlung eines weiteren
Lebensmittelmarktes im Westteil von Angermund - auf der Fläche neben der
evangelischen Kirche – empfohlen.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 im Mai 2010 wurde diese Empfehlung
des Gutachtens zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf dem Gelände
neben der evangelischen Kirche „nicht zustimmend zur Kenntnis“ genommen. Ab
diesem Zeitpunkt verdichteten sich jedoch die Aussagen zu Gunsten der
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes an dem Plangebiet durch einige
politische Repräsentanten im Rat und in der Bezirksvertretung immer mehr.
Die Sorge um eine solche Ansiedlung mit einem zweiten
Lebensmittel-Discounter im Westteil von Angermund (neben Lidl) und damit die
Zersplitterung des Ortskerns an der Angermunder Straße im Ostteil führten
zur Gründung dieser Interessengemeinschaft im Dezember 2010, um frühzeitig
die Öffentlichkeit in dieses Geschehen mit einzubeziehen.
Mit der Ansiedlung eines zweiten Discounters in dem Plangebiet im Westteil
von Angermund hätte das vorhandene Lebensmittelgeschäft EDEKA im Ostteil
weder eine mittel- noch langfristige Bestandschance, wodurch dann sowohl die
Versorgung für alle Einwohner mit einem Vollsortimenter als auch ein
Lebensmittelgeschäft im Ostteil von Angermund entfallen würde. Das würde zu
einer Einkaufserschwernis für die Angermunder im Ostteil und damit
zwangsläufig zu einem Kaufkraftabfluss in benachbarte Städte führen, weil
die Wege über bzw. unter die Bahnlinie teilweise unzumutbar und äußerst
beschwerlich sind. Die Schließung von EDEKA würde zwangsläufig auch die
Schließung weiterer kleinerer Geschäfte an der Angermunder Straße nach sich
ziehen, weil der Fußgängerverkehr in dieser Straße zahlenmäßig rückläufig
und somit die fußläufige Kundschaft wesentlich reduziert würde. Erinnert sei
an die früheren Einkaufsmöglichkeiten in der Graf-Engelbert-Straße, in der
bis auf ein Fahrradgeschäft, die darin angesiedelte Poststelle und einen
Friseur kein Geschäft mehr vorhanden ist. Es könnte eine Monotonie in der
Angermunder Straße eintreten.
Aus diesen Gründen setzt sich die Interessengemeinschaft auch für eine
„Nachhaltige Ortsgestaltung“ ein.
Darüber hinaus ist bei der Ansiedlung eines Discounters in dem Plangebiet
naturgemäß ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen in der Straße „An den
Linden“ zu erwarten, u.a. für die Belieferung des Marktes mit
Groß-Fahrzeugen. Das wäre u.a. für den Kindergarten und die
Kindertagesstätte „Regenbogen“ eine außerordentlich große Belastung bis hin
zur Existenzgefährdung dieser Einrichtungen. Weiterhin würde das höhere
Verkehrsaufkommen auch den Schulweg von Kindern aus dem Westteil in den
Ostteil belasten.
In der Sitzung der Bezirksvertretung 5 am 22.02.2011 hat die Stadtverwaltung
vier Varianten A. B, C und D für eine mögliche Bebauung des Plangebiets
vorgestellt, die die Interessengemeinschaft seit dieser Zeit auf ihrer
Webseite veröffentlicht hat. Generell haben alle diese Varianten den
Nachteil, dass die Zufahrt zu dem Plangebiet über eine neu zu errichtende
Rampe von der Angermunder Straße aus vorgesehen ist. Dabei müsste die
Zufahrt zu dieser Rampe von der Angermunder Straße aus sowohl von Westen als
auch von Osten kommend möglich sein. Das würde eine Ampelregelung nach sich
ziehen und damit gegebenenfalls die Gefahr von zusätzlichen Verkehrsstaus
bedeuten.
Die Interessengemeinschaft lehnt entsprechend ihren Empfehlungen in der
Öffentlichkeit die Varianten A, C und D ab.
Dagegen favorisiert die Interessengemeinschaft eine modifizierte Variante B
– Wohnen –, um u.a. auch die Schaffung von altersgerechtem Wohnen,
Mehr-Generationen-Wohnen und Bebauung mit Einfamilienhäusern – wie
beispielsweise auf der gegenüber liegenden Seite der Angermunder Straße am
Bilkrather Weg (in gleicher Nähe zum Eisenbahnkörper wie in dem Plangebiet)
– zu ermöglichen.
Dieser Empfehlung der Interessengemeinschaft haben sich nunmehr gemäß den
anliegenden Unterschriftenlisten
1.047 Angermunder Bürgerinnen und Bürger
angeschlossen. Dabei muss diese Anzahl auch vor dem
Hintergrund einer Einwohnerzahl von 6.038 – wovon 1.085 Personen im Alter
bis zu 18 Jahren sind – und 3.017 Haushalten (gemäß Amt für Einwohnerwesen
Stand 31.12.2009) betrachtet werden.
Mit dieser Stellungnahme werden die Listen einerseits in kopierter Form bei
der Bürgeranhörung der Bezirksvertretung 5 gegeben und andererseits im
Original dem Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
im Rat der Stadt Düsseldorf gesandt.

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